Kosten und Kostenerstattung/-übernahme

Unsere Praxis rechnet privat ab. Eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist daher nicht möglich.

Gesetzlich Versicherte

Unter bestimmten Voraussetzungen können gesetzlich Versicherte über das Kostenerstattungsverfahren (§13 Abs. 3 SGB V) eine Erstattung der Behandlungskosten beantragen – dafür müssen die Dringlichkeit und die unerfolgreiche Suche nach einem Kassenplatz nachgewiesen werden. Die Genehmigung liegt im Ermessen der Krankenkasse. Gern stellen wir hierfür die erforderlichen Unterlagen bereit.

Alternativ können Sie Ihre Krankenkasse vor Beginn der Diagnostik um die Kostenübernahme bitten. Im Erstgespräch unterstützen wir Sie dabei, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen, sodass Sie den Antrag vollständig bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Kosten für das Erstgespräch können bei einer genehmigten Kostenübernahme angerechnet werden. Die Genehmigung liegt im Ermessen der Krankenkasse.

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Private Versicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten in der Regel gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ). Bitte informieren Sie sich über Ihre individuellen Konditionen.

Selbstzahler:innen

Selbstverständlich können Sie die Leistungen auch auf Selbstzahlerbasis in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt transparent nach der gültigen Gebührenordnung.

Kostenrahmen

Bei einer Übernahme durch private oder gesetzliche Krankenkassen richten sich die Kosten der Diagnostik nach den jeweils aktuellen Gebührensätzen. Geleistete Anzahlungen für das Erstgespräch werden in diesem Fall zurückerstattet. Wenn Sie die Kosten selbst tragen, müssen Sie je nach Aufwand mit einem Betrag von 500,00 bis 800,00 Euro rechnen.